Unsere Leistungen im Detail

Wertgutachten

Wir erstellen Zeit-, Ertrags- und Verkehrswertgutachten zu Biogasanlagen, die z.B. verkauft, übertragen oder neu finanziert werden sollen.

Schadensgutachten

Unsere Sachverständigen ermitteln und bewerten Sachschäden an technischen Einrichtungen wie dem BHKW, Feststoffeintragsystemen, Rührwerken, etc. an baulichen, oder elektrotechnischen Einrichtungen sowie bei Beeinträchtigungen der Fermenterbiologie. Dazu gehört auch die Berechnung der Schäden durch eine schadensbedingte Betriebseinschränkung oder Betriebsunterbrechung.

EEG-Bestätigungen durch Umweltgutachter

Zugelassene Umweltgutachter führen die notwendigen Prüfungen durch und erstellen die notwendigen Nachweise nach dem EEG 2009, 2012 und 2021, z.B.  für den Gülle- und KWK-Bonus, den bedarfsgerechten Betrieb (für die Flexibilitätsprämie und den Weiterbetrieb nach der 1. EEG-Vergütungsperiode) 

Rechtsfragen

Uns stehen Fachjuristen zur Verfügung, die speziell auf EEG-Fragen spezialisiert sind, oder auf Fragen zum Genehmigungsrecht sowie der Vertragsgestaltung, z.B. bei Einspeiseverträgen, bei der Direktvermarktung, bei Substratlieferverträgen, Haftungs- und Gewährleistungsfragen.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen / Anlagenoptimierung

Wir prüfen oder erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen z.B. zu Neu- oder Ersatzinvestitionen, für Umbau und Erweiterungsmaßnahmen, z.B. für die Anlagenflexibilisierung und Direktvermarktung. Wir prüfen Ihre Anlage bzw. Ihren Anlagenbetrieb und erarbeiten Strategien zur Verbesserung des wirtschaftlichen Erfolgs.

Gutachten zur Erneuerung von Biogasanlagen - Laufzeitverlängerung

Biogasanlagen können im Geltungsbereich des EEG 2004 (bis 31.12.2008) ein neues Inbetriebnahmejahr erhalten und damit eine längere Laufzeit in der ersten Förderperiode erreichen, wenn es gelingt nachzuweisen, dass nach der Erstinbetriebnahme mindestens 50 % des Wertes nach der Erneuerung durch Neuinvestitionen im EEG-relevanten Bereich geschaffen wurden. Wir haben fast 20 Jahre Erfahrung in der dafür notwendigen Begutachtung und eine eigene Metthodik dafür aufgebaut. - 

Ein Artikel von Dr. Markus Helm und Dr. Helmut Loibl
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Auch in der aktuellen Version des EEG gibt es Möglichkeiten, nach Ablauf der ersten Förderperiode, unter Weiternutzung von Komponenten aus der ersten Förderperiode, einen Neuanlagenstatus mit 20 statt 12 Jahren EEG-Förderung zu erhalten, wenn der Nachweis gelingt, dass die weitergenutzten Komponenten nur unwesentlich der Gas- und Stromerzeugung dienen. Wir führen die dafür erfoderlichen Begutachtungen durch.