Verlängerung der EEG-Laufzeit durch Nachweis der Erneuerung
Kann auf Basis des EEG 2000/2004 nachgewiesen werden, dass bis Ende 2008 im Rahmen einer Anlagenerneuerung mindestens 50% der Kosten der Neuherstellung des Gesamtanlage investiert wurden, erhält die Biogasanlage den Status einer Neuanlage und die EEG-Laufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten der Erneuerung. Wichtig: Dabei werden die Kosten der Erneuerungsmaßnahmen mit den Kosten mit Neuherstellung der Gesamtanlage verglichen, nicht die Kosten der Erneuerung mit den Kosten der Erstinvestition.
Die Clearingstelle EEG KWKG hat in Ihrem Votum vom 01.07.2021 festgestellt, dass eine Neuinbetriebnahme nach Erneuerung auch jetzt noch beantragt werden kann. Dabei ist wichtig, dass hinter der Erneuerung ein einheitliches Konzept steht und dass neben einem Zubau auch ein Austausch von Aggregaten stattgefunden hat. - Vor der Beantragung sollte mit dem Netzbetreiber unbedingt geklärt werden, über wieviele Jahre Rückforderungen aufgrund der Vergütungsdegression bei spätererem Inbetriebnahmedatum gestellt werden.
EEG-Laufzeit: Verlängerung durch Nachweise der Erneuerung
Betreiber einer Biogasanlage mit einem frühen Inbetriebnahmejahr und deren EEG-Mindestvergütung bald ausläuf, sollten kritisch prüfen, ob sie nicht vor dem 1. Januar 2009 derart viel investiert haben, sodass sie ein neues Inbetriebnahmejahr erhalten können.
Ein Artikel von Dr. Markus Helm und Dr. Helmut Loibl
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